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Lehrabschluss
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Lehrabschluss nachholen

Wenn du deine Lehrzeit nicht abgeschlossen hast oder Tätigkeiten verrichtest, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen. Dann hast du einen Berufsabschluss.

Du hast Fragen zum Lehrabschluss?

Wir haben die Antworten!

Wer ist zur Lehrabschlussprüfung (LAP) zugelassen?

Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn

  • mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert wurde
  • das Lehrverhältnis aufgelöst wurde und
  • es keine Möglichkeit gibt, die Lehre abzuschließen.

Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen. Es muss aber der Erwerb, der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, nachgewiesen werden.

Wann kann ich frühestens zur Lehrabschlussprüfung (LAP) antreten?

  • Du kannst erst dann zur Lehrabschlussprüfung antreten, wann du auch in einem regulären Lehrverhältnis frühestens die Prüfung hättest ablegen dürfen.
  • Personen mit Behinderungen, die im Wege der Rehabilitation in einem Beruf ausgebildet wurden, müssen ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, und zwar ohne Rücksicht auf das genannte Mindestalter.

Wenn du für den betreffenden Lehrberuf bereits Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hast und 22 Jahre alt bist, kannst du die praktische Prüfung der LAP auch in zwei Teilen ablegen.

Im ersten Teil der Prüfung werden die bereits erworbenen Qualifikationen festgestellt. Über die noch fehlenden Qualifikationen ist eine anerkannte Bildungsmaßnahme zur Höherqualifizierung zu absolvieren.

Im zweiten Teil der praktischen Prüfung sind dann diese restlichen Qualifikationen nachzuweisen.

Prüfungsvorbereitung

Für manche Lehrberufe gibt es Vorbereitungslehrgänge. Manche Lehrgänge umfassen 1 bis 4 Semester, andere dauern einige Stunden oder wenige Tage. Diese Vorbereitungslehrgänge sind gebührenpflichtig, die Kosten richten sich nach der Kursdauer. Anträge auf Kurskostenförderung sind möglich, die Höhe der Förderungen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Die Kursförderung kannst du beispielsweise beim AMS, bei der Gewerkschaft oder bei den zuständigen Stellen in deinem Bundesland beantragen.

Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt.

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