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Ausbildung bis 18
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Egal ob Schule oder Lehre: in Österreich gibt es eine Ausbildungspflicht bis 18!

Ziel der Ausbildungspflicht bis 18 ist es, allen Jugendlichen einen besseren Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Und das bedeutet, dass alle jungen Menschen eine Ausbildung abschließen, die über den Pflichtschulabschluss hinausgeht. Das ist österreichweit gesetzlich verankert.

Die Ausbildungspflicht ist eine Art Sicherheitsnetz. Denn nur wer eine Ausbildung hat, kann einen guten Job bekommen. Jugendliche ohne Ausbildung können später leichter arbeitslos werden, nur wenig verdienen und die Chance verpassen, einfach dazuzugehören – ihr Leben lang.

Du hast Fragen zur Ausbildung bis 18?

Wir haben die Antworten!

Was bringt die Ausbildungspflicht bis 18?

Die Ausbildungspflicht verbessert deine Chancen am Arbeitsmarkt. Du findest leichter einen Job, hast bessere Chancen auf ein gutes Einkommen und lebst gesünder und länger, wenn man Untersuchungen glauben darf.

Für wen gilt die Ausbildungspflicht?

Die Ausbildungspflicht gilt für Jugendliche bis 18 Jahre, die mit Ende des Schuljahres 2016/2017 bzw. danach ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Jugendliche AsylwerberInnen sind nicht in die Ausbildungspflicht einbezogen, denn sie haben aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht Zugang zu allen Bildungsangeboten. Für sie steht aber ein größeres Angebot an Sprach- und Alphabetisierungskursen zur Verfügung.

Gibt es Ausnahmen von der Ausbildungspflicht?

Ja, die Ausbildungspflicht ist ruhend, wenn du

  • Kinderbetreuungsgeld beziehst
  • Präsenzdienst/Zivildienst oder Friedens- und Sozialdienst im Ausland leistest
  • aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine entsprechende Ausbildung absolvieren kannst
  • ein freiwilliges soziales Jahr/Umweltjahr absolvierst
  • akut erkrankt bist

Wie kann ich die Ausbildungspflicht erfüllen?

  • Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht
  • Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
  • Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
  • Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
  • Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
  • Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist

Tipp

Das Nachholen des Pflichtschulabschlusses reicht nicht für die Ausbildungspflicht.

Good2know:

Hier findest du weitere Infos

Gibt es Strafen, wenn ich keine Ausbildung mache?

Im Vordergrund steht die Ausbildung und die Unterstützung von jungen Menschen, keine Sanktionen. Jugendliche können nicht bestraft werden, wenn sie der Ausbildungspflicht nicht nachkommen. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

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