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NACH der Lehre
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Gratulation! Du hast deine Lehre erfolgreich abgeschlossen. Aber wie geht es jetzt weiter?

Ein bisschen Zeit zum Orientieren hast du noch, denn es gibt die sogenannte „Behaltefrist“. Wenn du mit deiner Lehre fertig bist und deine Prüfung abgeschlossen hast, muss dich dein Chef bzw. deine Chefin noch einige Zeit im Betrieb „behalten“. Das heißt für dich: Du kannst bleiben, musst aber nicht!

Du hast Fragen zur Behaltefrist?

Wir haben die Antworten!

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Behaltefrist? Diese Regeln gelten:

  • Nach Ablauf deiner Lehrzeit musst du drei Monate im erlernten Beruf im Betrieb weiterbeschäftigt werden.
  • Warst du weniger als die Hälfte der Lehrzeit in diesem Lehrbetrieb, dann beträgt die „Behaltezeit“ nur 1,5 Monate.

Aufgepasst! In einigen Kollektivverträgen ist eine zusätzliche Behaltezeit festgelegt. Das heißt, dass die Behaltezeit auch länger dauern kann (z.B. 5 Monate im Handel).

  • Wenn du die Behaltefrist in Anspruch nimmst und in weiterer Folge dein Dienstverhältnis auflösen möchtest, musst du die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Kündigungsfrist beachten.

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