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Berufsreifeprüfung
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Keine Matura? Jetzt mit der Berufsreifeprüfung nachholen!

Wenn du eine Lehre oder Fachschule absolvierst und noch keine Matura hast, kannst du diese nachholen – mit der Berufsreifeprüfung (BRP).

Die Berufsreifeprüfung (BRP) ermöglicht den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs. Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen.  Mit der BRP stehen prinzipiell alle Studienrichtungen offen.

Du hast Fragen zur Berufsreifeprüfung?

Wir haben die Antworten!

Wer kann die Berufsreifeprüfung (BRP) machen?

All jene, die folgende Ausbildung gemacht haben:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Facharbeiterprüfung gemäß des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • Eine mindestens 3-jährige mittlere Schule
  • Eine mindestens 3-jährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • Eine mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfsdienst
  • Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung
  • Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Dienstprüfung gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes oder des Vertragsbedienstetengesetzes (plus mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr)
  • Erfolgreicher Abschluss
    • des 3. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (plus jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit)
    • aller Module der ersten 4 Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige
    • einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
    • eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
    • eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität
    • einer Ausbildung zur Heilmasseurin oder zum Heilmasseur
    • einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz
    • einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.

Mit Matura gleichgesetzt

Die Berufsreifeprüfung (BRP) eröffnet die gleichen Zugänge wie eine Matura. Drei von vier Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nach Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse werden unter anderem vom Berufsförderungsinstitut (BFI), den Volkshochschulen (VHS) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen durchschnittlich vier bis fünf Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, Befähigungsprüfungen oder Teilprüfungen der Matura) können als Teilprüfungen angerechnet werden.

Die BRP umfasst (sofern es keine Anrechnungen gibt) vier Teilprüfungen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • und einen (beruflich orientierten) Fachbereich

Prüfungsorte Berufsreifeprüfung (BRP)

Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer Höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.

Mündliche und schriftliche Prüfung

Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. In Deutsch muss schriftlich und mündlich angetreten werden, in der Lebenden Fremdsprache schriftlich oder mündlich. Die Fachbereichsprüfung kann alternativ als Projektarbeit absolviert werden.

NEUE Regelung bei Mathematik (Initiative der AK):

Hier gibt es jetzt auch die „Kompensationsprüfung“ wie bei der schulischen Zentral-Matura.  D.h. man kann sich eine negative schriftliche Beurteilung durch eine mündliche Prüfung ausbessern (im Rahmen desselben Matura-Antrittstermins).

Förderungen

In jedem Bundesland gibt es Förderungen für die Berufsreifeprüfung (BRP). Ein Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten bietet die Datenbank zur Weiterbildungsförderung des Bildungsministeriums (BMBWF). Die Arbeiterkammer fördert mit dem AK Bildungsgutschein die Berufsreifeprüfung.

Lehre mit Matura

„Lehre mit Matura“ sieht vor, dass Lehrlinge mit der Berufsreifeprüfung parallel zur Lehrausbildung beginnen können und keine Gebühren bezahlen müssen. Dafür gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Modell. Drei der vier Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden, die letzte Teilprüfung dann mit Erreichen des 19. Lebensjahres.

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