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Lehrvertrag
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Dein Lehrvertrag ist mehr als nur ein Arbeitsvertrag!

Das Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen 2 und 4 Jahren), abgeschlossen. Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas Anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis ist trotz seines besonderen Ausbildungszweckes ein Arbeitsverhältnis.

Du hast Fragen zum Lehrvertrag?

Wir haben die Antworten!

Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Darin steht welchen Beruf du im Rahmen deiner Ausbildung erlernst. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen und von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Die Vertragspartner sind:

  • Lehrling
  • Lehrberechtigter und
  • gesetzliche Vertreter des Lehrlings (Eltern) für Lehrlinge unter 18

Der unterschriebene Lehrvertrag wird dann von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eingetragen. Danach erhältst du deinen Lehrvertrag. Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden – und innerhalb von 2 Wochen bei der Berufsschule.

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Die Anmeldung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WK) muss innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses erfolgen. Der Lehrling muss darüber informiert werden und ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.

Gilt auch für Lehrlinge: Der Kollektivvertrag (KV)

Wie für „normale“ ArbeitnehmerInnen gilt auch für Lehrlinge ein Kollektivvertrag. In diesem Kollektivvertrag sind alle Rechte und Pflichten festgehalten. Der „KV“ ist also besonders wichtig, wenn es um das Lehrverhältnis geht. Denn er regelt Arbeitszeiten, Entlohnung, Zulagen und noch vieles mehr.

Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der für eine Berufsgruppe oder Branche abgeschlossen wird. Im Kollektivvertrag ist geregelt, welche Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis bestehen. An diese Rechte und Pflichten muss man sich halten – wie an Gesetze.

Der Kollektivvertrag wird zwischen der Interessenvertretung der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer (Gewerkschaft) ausverhandelt.

Folgende Regelungen findest du im Kollektivvertrag:

  • Höhe der Lehrlingsentschädigung
  • Arbeitszeit
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Verfallsfristen
  • Zulagen
  • Pauschalen (z.B. Kleiderpauschale)
  • Entgelt bei Arbeitsverhinderung
  • Weiterverwendungszeit
  • Internatskostenregelung

Tipp

Der Kollektivvertrag muss in jedem Betrieb so aufgelegt werden, dass er für alle zugänglich ist.

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