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Pflichtpraktikum
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(Pflicht-)Praktikum - Das solltest du wissen!

Das Praktikum oder Pflichtpraktikum ist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und muss absolviert werden, um die Schule abschließen zu können. Ein Praktikum kann ein Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis sein.

Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis. Dazu müssen die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sein. Bei einem Arbeitsverhältnis hast du mehr Rechte, z.B. auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Gibt es Versicherungsschutz bei Pflichtpraktika?

Bezahlte Pflichtpraktika unterliegen als Arbeitsverhältnis der Pflichtversicherung nach dem ASVG. Werden die PraktikantInnen als ArbeitnehmerInnen beschäftigt, müssen sie zur Sozialversicherung angemeldet werden. Stehen die PflichtpraktikantInnen in Ausbildungsverhältnissen ohne arbeitsrechtlichen Entgeltanspruch, haben sie während ihrer Tätigkeit einen Unfallversicherungsschutz nach dem ASVG.

CHECKLISTE Praktikum

Vor dem Praktikum

  • Das solltest du im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten:
    • Genaue Tätigkeit
    • Beginn und Ende der Beschäftigung
    • Arbeitszeit und Entlohnung
    • Kosten für Verpflegung und Quartier:
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren. Freie Tage wenn möglich schon vorher festlegen. ACHTUNG!: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt.
  • Wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt, dann heißt das: Keine Bezahlung nach dem Kollektivvertrag, sondern (wenn vereinbart) ein „Taschengeld“, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch.

Good2know: Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Dein/e Chef/-in muss dich vor Antritt des Pflichtpraktikums mit Bezahlung bei der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK) anmelden und dir eine Kopie der Anmeldung geben. Bei einem Praktikum ohne Bezahlung bleibt der Unfallversicherungsschutz über die Schüler- bzw. Studentenunfallversicherung aufrecht, ebenso eine bestehende Mitversicherung bei den Eltern.

Während des Praktikums

  • Mach dir genaue Aufzeichnungen über deine Tätigkeiten und die tatsächliche Arbeitszeit. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kannst du so deinen Standpunkt beweisen.
  • Arbeitszeitaufzeichnungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, nicht unterschreiben!

Nach dem Praktikum

  • Unterschreibe keine Verzichtserklärung.
  • Wenn dir dein Geld nicht ausbezahlt wurde, musst du das Unternehmen umgehend und schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Achtung!: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.
  • Du kannst dir Geld vom Finanzamt zurückholen. Das ist dann der Fall, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt. Diese sogenannte „Negativsteuer“ kann für den Steuerausgleich 2022 bis zu 1.550 Euro (mit Pendlerpauschale sogar 1.610 Euro) ausmachen.

Arbeitszeit im Gastgewerbe

Wer im Gastgewerbe arbeitet bzw. ein Pflichtpraktikum macht, ist oftmals auch Sonn- und Feiertagen im Dienst.  Hier gibt es spezielle Arbeitszeiten-Regelungen für PflichtpraktikantInnen unter 18 Jahren im Gastgewerbe:

  • 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, 30 Minuten Pause nach 6 Arbeitsstunden.
  • Überstunden sind verboten, außer wenn du volljährig – d.h. über 18 – bist. Geleistete Überstunden müssen mit 50 Prozent Zuschlag abgegolten werden.
  • Ab 16 Jahren darfst du bis 23 Uhr arbeiten, unter 16 Jahren nur bis 20 Uhr.
  • Eine 12-stündige Nachtruhe muss gewährleistet sein: Wenn du beispielsweise bis 23 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11 Uhr mit der Arbeit beginnen.
  • 5-Tage Woche: 2 zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu.
  • Jeder zweite Sonntag ist arbeitsfrei.

Tipp

Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst.

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