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Nebenjob
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Nebenjob erlaubt oder nicht?

Ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist oder nicht, ist im „Konkurrenzverbot“ geregelt. Es gilt während des aufrechten Dienst­ver­hält­nisses – im Unterschied zur Konkurrenzklausel, die die Er­werbs­frei­heit nach Ende des Dienstverhältnisses einschränkt.

Mit dem Konkurrenzverbot sind gewisse Nebentätigkeiten während eines auf­rechten Dienstverhältnisses gesetzlich untersagt. Darüber hinaus sind ver­trag­liche Nebenbeschäftigungsverbote möglich.

Wann ist ein Nebenjob untersagt?

Angestellten ist ein Nebenjob ohne Zustimmung des Arbeitgebers ver­bot­en, wenn sie im selben Geschäftszweig auf eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte abschließen. Dabei ist der Begriff „Geschäftszweig“ eng aus­zulegen und umfasst nur die vom Arbeitgeber tatsächlich ausgeübte Ge­schäfts­tätig­keit. Angestellten ist es ohne Zustimmung des Ar­beit­gebers verboten, ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen zu be­treib­­en – und zwar in jedem Geschäftszweig.

Arbeiter*innen ist es verboten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers einem „ab­träg­lich­en Nebengeschäft“ nachzugehen. Als „abträglich“ gilt eine Neben­be­schäft­ig­ung dann, wenn sie sich nachteilig auf den Betrieb des Ar­beit­gebers auswirkt. Das wäre der Fall, wenn Arbeitnehmer*innen dem Arbeitgeber Kon­kurrenz machen oder “Pfuscharbeit” leisten würden.

Muss ich eine erlaubte Nebenbeschäftigung melden?

Grundsätzlich nur dann, wenn die Meldepflicht vereinbart wurde. Zur Sicherheit sollte man aber trotzdem vorher den Arbeitgeber informieren bzw. dessen schriftliche Zu­stimm­ung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Folgen einer unzulässigen Nebenbeschäftigung

Wenn der Arbeitgeber von einem unzulässigen Nebenjob erfährt, besteht die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung. Und es sind auch Herausgabe- und Schadenersatzansprüche möglich.

Höchstarbeitszeit

Generell ist bei Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darauf zu achten, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Dabei wird die Arbeitszeit von mehreren Arbeitsverhältnissen zu­sammen­ge­rech­net.