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Beschäftigungsformen
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Beschäftigungsformen

Neben einem „normalen“ Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag gibt es auch andere Arten der Beschäftigung und auch Kombinationen unterschiedlicher Beschäftigungsformen.

Hier findest du einen Überblick über bekannte Beschäftigungsformen & Kombinationen

Freier Dienstvertrag

Für freie Dienstnehmer*innen gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (2024) monatlich. Verdienst du auf Basis freier Dienstverträge mehr, besteht Vollversicherungspflicht. Das heißt, du bist kranken-, unfall- und pensions­versichert und musst Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Verdienst du weniger, entsteht eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Den Beitrag muss aber der Arbeitgeber leisten.

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Beispiele freier Dienstvertrag

Fall 1: Du verdienst UNTER der Geringfügigkeitsgrenze

Du studierst Logopädie und arbeitest nebenbei als Sprachtrainer (freier Dienstvertrag) und verdienst 380 Euro. Das bedeutet keine Sozialversicherungspflicht. Du kannst aber eine freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) abschließen.

Fall 2: Du verdienst ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze

Der angehende Logopäde arbeitet in einer freien Praxisgemeinschaft auf Basis eines freien Dienstvertrages und bekommt pro Monat 560 Euro bezahlt. Er ist somit sofort in der Pensions- und Krankenversicherung vollversichert. Der Dienstgeber muss vom Honorar den Sozialversicherungsanteil des Dienstnehmers abziehen und an die Sozialversicherung abführen.

Meldepflicht für freie Dienstnehmer*innen

Die Dienstgeber*innen sind verpflichtet, die freien Dienstnehmer*innen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden.

Beitragsgrundlage & Auslagenersätze

Beitragsgrundlage ist das monatliche Entgelt. Achtung! Aufwandersätze (z.B. Kilometergeld oder Diäten) sind beitragsfrei, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Pauschalierte Auslagenersätze sind sozialversicherungspflichtig!

Echter Dienstvertrag & freier Dienstvertrag

Was passiert, wenn du als Angestellte/r oder geringfügig Beschäftigte/r zusätzlich als freie/r Dienstnehmer/Dienstnehmerin arbeiten? Entscheidend ist, ob die Summe aller Einnahmen (Gehalt, geringfügige Beschäftigung, Einkünfte aus freiem Dienstvertrag) die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro (2023) übersteigt. Wenn ja, dann musst du für die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wie bezahle ich Sozialversicherungsbeiträge?

Wenn die Einnahmen aus dem freien Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, zieht der Dienstgeber die Sozialversicherungsbeiträge ab.

Wenn das Entgelt aus dem freien Dienstverhältnis unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden die Sozialversicherungsbeiträge erst nachträglich von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorgeschrieben. Du musst dich also nicht bei der Gesundheitskasse melden. Es sei denn du willst eine monatliche Beitragsvorschreibung.

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Beispiel

Eine angestellte Online-Redakteurin unterrichtet nebenbei in einem Mediengestaltungslehrgang und erhält dafür im Monat 255 Euro. Für diesen Zuverdienst bekommt sie nachträglich von der Sozialversicherung Beiträge in Höhe von 14,62 % der jährlichen Beitragsgrundlage der geringfügigen Beschäftigung vorgeschrieben. Dazu kommt noch die Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5%.

Geringfügige Beschäftigung & freier Dienstvertrag

Verdienst du als freie Dienstnehmer*in im Monat aufgrund mehrerer freier Dienstverträge oder wegen der Kombination aus freiem Dienstvertrag und geringfügiger Beschäftigung mehr als 518,44 Euro (Geringfügigkeitsgrenze 2024) werden dir Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben.

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Beispiel

Eine Studentin arbeitet in den Sommermonaten (4 Monate) auf Basis eines freien Dienstvertrags für eine Promotionagentur und erhält dafür pro Monat 490 Euro.

Während des gesamten Jahres arbeitet sie als geringfügig Beschäftigte in einem Nachhilfeinstitut und bekommt dafür pro Monat 330 Euro.

Für die Monate in denen sie zwei Beschäftigungen nachgegangen ist und die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hat, muss sie Sozialversicherungsbeiträge für das geringfügige Einkommen nachzahlen. Die Nachforderung beträgt 14,62 % des geringfügigen Verdienstes.

Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Bei einem freien Dienstvertrag fallen nur Sozialversicherungsbeiträge an, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Es ist allerdings eine freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung möglich.

Für Einkünfte aus einem Werkvertrag als neuer Selbstständiger musst du nur dann SV-Beiträge bezahlen, wenn du mehr als 6.060,00 Euro (2024) pro Jahr verdienst.

Was unterscheidet freie Dienstnehmer*innen von echten Dienstnehme*Innen?

  • Die Anwesenheitspflicht. Beim freien Dienstvertrag kann die Arbeitszeit im Wesentlichen frei gewählt werden.
  • Der Beschäftigungsort. Dieser kann von freien Dienstnehmer*innen gegebenenfalls selbst bestimmt werden.
  • Die Vertretungsmöglichkeit. In der Regel können sich freie Dienstnehmer*innen von einer gleichwertigen Person vertreten lassen.

Welche Berufsgruppen erhalten oft freie Dienstverträge?

  • Betriebsärzt*innen
  • Fotoreporter*innen
  • Heimbuchhalter*innen
  • Konsulent*innen
  • Redakteur*innen
  • Sprachlehrer*innen
  • Werbeleiter*innen

Good2Know

Diese oben genannten Tätigkeiten können auch in einem echten Dienstverhältnis oder im Rahmen eines Werkvertrags ausgeübt werden.