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Schulbeihilfe für Berufstätige
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Schulbesuch und Beruf – das ist nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen. Die besondere Schulbeihilfe schafft in diesem Fall Abhilfe.

Hast du Fragen zur Schulbeihilfe für Berufstätige?

Wir haben die Antworten!

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Voraussetzungen für die Schulbeihilfe für Berufstätige

SchülerInnen können die besondere Schulbeihilfe beantragen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Besuch einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule)
  • Voraussichtliche Ablegung der Abschlussprüfung im Schuljahr/Semester der Antragstellung
  • Zumindest einjährige berufliche Tätigkeit vor dem Schulbesuch (SelbsterhalterIn)
  • Nachweisliche unbezahlte Beurlaubung oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit innerhalb der sechs Monate, die der Abschlussprüfung vorangehen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten

Wer sich durch seine berufliche Tätigkeit mindestens ein Jahr lang selbst erhalten hat, bekommt diese Beihilfe – allerdings nur für höchstens 6 Monate vor der abschließenden Reifeprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass dafür Bildungskarenz vereinbart, unbezahlter Urlaub genommen oder der Job ganz aufgegeben wird.

Was muss ich beachten?

  • Checke deinen mündlichen Reifeprüfungstermin
  • Bestimme den gewünschten Zeitraum. Die besondere Schulbeihilfe wird für höchstens sechs Monate gewährt. Du kannst aber auch einen kürzeren Zeitraum wählen.
  • Kläre die Art und Weise der Beendigung bzw. der Karenzierung deines Dienstverhältnisses.

Wie viel Schulbeihilfe bekomme ich?

Alleinstehende erhalten € 715 monatlich. Verheiratete SchülerInnen, deren Ehepartner nicht berufstätig sind, werden mit € 1050 im Monat unterstützt. Für jedes Kind, für das SchülerInnen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um weitere € 127.

Bei Bezug von Leistungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes bzw. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld) vermindert sich die besondere Schulbeihilfe.

Wie kann ich die Schulbeihilfe für Berufstätige beantragen?

Die besondere Schulbeihilfe wird persönlich bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt. Antragsformulare gibt es in der Direktion der jeweiligen Schule. Die für die Antragstellung vorgesehenen Formulare können für alle InteressentInnen der Klasse gemeinsam angefordert werden.

Sozialversicherung: Check it out!

Wenn du für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung dein Dienstverhältnis karenzieren lässt, dann empfiehlt sich zur Absicherung eine Mitversicherung. Entweder bei den Eltern oder beim Partner. Es besteht auch die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie eventuell die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Wenn du dich in einer Schulausbildung befindest, bist du per Gesetz automatisch unfallversichert.

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