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Schul- und Heimbeilfe
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Schul- und Heimbeihilfe

Die Schul- und Heimbeihilfe soll SchülerInnen, die finanziell nicht so gut gestellt sind, unterstützen.

Du hast Fragen zur Schul- und Heimbeihilfe?

Wir haben die Antworten!

Wer hat Anspruch auf die Schul- und Heimbeihilfe?

  • Österreichische StaatsbürgerInnen und gleichgestellte AusländerInnen
  • AusländerInnen, deren Eltern in Österreich wenigstens fünf Jahre lang einkommensteuerpflichtig waren und hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung hatten.
  • Die SchülerInnen, die die Heimbeihilfe beziehen wollen, müssen die 8. Schulstufe absolviert haben. Wer um Schulbeihilfe ansuchen will, kann das ab der 10. Schulstufe tun.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Schul- und Heimbeihilfe zu bekommen?

  • Der Schüler oder die Schülerin muss sozial bedürftig sein. Kriterien für die soziale Bedürftigkeit und die Beihilfenhöhe sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße.
  • Der Schulbesuch, für den Schul- und/oder Heimbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben. Das heißt, dass auch Erwachsene, die einen Schulabschluss nachholen wollen, diese Beihilfe beantragen kö Diese Altersgrenze erhöht sich um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sich der Schüler/die Schülerin länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten hat. Auch bei Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze.
  • Um Anspruch auf Heimbeihilfe zu haben, muss der Schüler oder die Schülerin außerdem an einem anderen Wohnort wohnen als seine oder ihre Eltern. Der Weg muss so lang sein, dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht möglich ist. SchülerInnen, die Heimbeihilfe beziehen, bekommen außerdem einen Fahrtkostenzuschuss.

Wo kann ich den Antrag für Schul- und Heimbeihilfe stellen?

Antragsformulare, Merkblätter und Lohnzettel liegen in allen Direktionen der Polytechnischen Lehrgänge sowie der mittleren und höheren Schulen auf.

Wer bestätigt den Antrag für Schul- und Heimbeihilfe?

Die Schule bestätigt die Schulstufe, den Schulbesuch und bei einem Heimbeihilfenantrag die Unzumutbarkeit des täglichen Weges vom elterlichen Wohnort zur Schule. Außerdem muss der Vermieter bestätigen, dass der Schüler oder die Schülerin bei ihm wohnt.

Bis wann ist der Antrag für Schul- und Heimbeihilfe abzugeben?

Der Antrag ist bis Ende des Kalenderjahres, in dem das betreffende Unterrichtsjahr beginnt, bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde einzubringen.

Bei verspäteter Einreichung kommt es zu einer Kürzung der Beihilfe. Schüler und Schülerinnen an Schulen für Berufstätige, bei denen ein Semester einer Schulstufe entspricht, stellen den Antrag pro Semester. Eine Kopie des Semesterzeugnisses ist dem Antrag beizulegen.

Tipp!

Erfahre alles über die allgemeine Anspruchsberechtigung – Schritt für Schritt mit dem Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Formulare zum Download sind bei diesem Service integriert.

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