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Bildungsteilzeit
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Bildungsteilzeit - Zeit & Geld für deine Weiterbildung neben dem Job

Du willst deine Arbeitszeit reduzieren um dich weiterzubilden und für die „wegfallenden“ Stunden einen Lohnersatz bekommen? Dann informiere dich über die Bildungsteilzeit.

Du hast Fragen zur Bildungsteilzeit?

Wir haben die Antworten!

Was ist der Unterschied zur Bildungskarenz?

Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem hat man mit dem Unternehmen und den KollegInnen weiterhin Kontakt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,84 (ab 1.1.2021) „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag. Wenn du z.B. von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzierst, ergibt das 10 Wochenstunden weniger. Das sind umgerechnet € 8,40 pro Tag und monatlich € 252,00 (bei 30 Tagen). Bei einer Reduktion auf 20 Stunden wären das 16,80 pro Tag und bei 30 Tagen monatlich € 504,00.

Wie viele Stunden kann ich reduzieren?

Maximal 50 Prozent der Arbeitszeit, mindestens aber 25 Prozent der Arbeitszeit.

Wie viele Stunden muss ich mindestens arbeiten?

Mindestens 10 Stunden/Woche und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Darf man während der Bildungsteilzeit Mehr-/Überstunden leisten?

Laut derzeitiger AMS-Praxis schadet die Leistung von Mehrstunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Da gilt aber nicht für Überstunden.

Wofür kann man Bildungsteilzeit nehmen?

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange kann ich in Bildungsteilzeit gehen?

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld muss beim zuständigen AMS (abhängig vom Wohnsitz) gestellt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Du musst

  • einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
  • mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sein.
  • das schriftliche Einverständnis deines Arbeitgebers für die Dauer (Anfang/Ende) der Bildungsteilzeit haben.

Brauche ich einen Nachweis?

Ja, du brauchst eine Bestätigung über deine Weiterbildung. Das kann z.B. eine Kursbesuchsbestätigung, Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder 4 ECTS pro Semester bei einem Studium oder eine Bestätigung über den Fortschritt (Diplomarbeit) sein.

Wird ein Nachweis nicht erbracht, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern.

Wofür eignet sich die Bildungsteilzeit?

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern.

Beispiele: Eine Abendschule für Berufstätige. Denn hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können.

Ist ein Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit möglich?

Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist möglich.

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