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Arbeitsvertrag
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Arbeitsvertrag - Was ist das?

Vereinfacht gesagt, regelt der Arbeitsvertrag die Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Geld gegen Arbeitsleistung – das ist die Basisvereinbarung.

Der Inhalt des Arbeitsvertrages (Dienstzettels) hat Auswirkungen auf dein gesamtes Arbeitsleben im Unternehmen und ist gebührenfrei. Schau ihn dir deshalb genau an und lass ihn im Zweifelsfall im Vorfeld von der Arbeiterkammer prüfen.

Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?

Formvorschriften gibt es normalerweise nicht. Denn der Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich, als auch mündlich oder sogar durch eine „schlüssige“ Handlung zustande kommen. Das wäre dann der Fall, wenn du z.B. eine Arbeitsleistung für einen anderen erbringst und dieser deine Leistung annimmt.

Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, dann musst du vom Arbeitgeber einen Dienstzettel bekommen.

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Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

  • Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • der Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer
  • der Arbeitsort (bzw. der Hinweis, dass der Arbeitnehmer auch an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann)
  • eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit bzw. des Aufgabengebiets
  • die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (inkl. Prämien, Zulagen, Sonderzahlungen) und dessen Fälligkeit
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • der Urlaubsanspruch
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • ein Hinweis auf den Kollektivertrag bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Welchen Vorteil hat ein schriftlicher Vertrag?

Mündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich genauso wie schriftliche. Aber aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages immer und unbedingt zu empfehlen. Denn sonst kann dein Wort gegen das Wort deines Chefs stehen.

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Beispiel - so wichtig ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag!

Beim Job-Interview hat dir dein Chef eine jährliche Prämie von 200 Euro fix zugesagt. Aber du hast keinen schriftlichen Nachweis und auch niemanden, der das bezeugen kann. Vor Gericht stehen deine Chancen schlecht, deinen Anspruch durchzusetzen. Deinen Bonus kannst du dir dann leider abschminken.

TIPP: Du kannst deinen Arbeitsvertrag auch im Vorfeld juristisch von der Arbeiterkammer prüfen lassen.

Dienstzettel

Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Da Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, ist das Recht auf Ausstellung eines Dienstzettels besonders wichtig.

Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch ist der Arbeitgeber per Gesetz zur Ausstellung eines Dienstzettels verpflichtet. Der Dienstzettel dient der Beweissicherung.

Kein Dienstzettel – was tun?

Stellt dein Dienstgeber keinen Dienstzettel aus, fordere ihn mittels eingeschriebenen Briefes dazu auf. Verweigert er die Ausstellung, kannst du den Dienstzettle mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht durchsetzen.

Vorsicht bei Abweichungen und Änderungen!

Achte darauf, dass der Dienstzettel nicht von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Sollte es doch zu Abweichungen kommen, dann weise deinen Arbeitgeber mittels eingeschriebenen Brief darauf hin und ersuche ihn um Richtigstellung. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass du die Abweichung akzeptierst.

Jede vereinbarte Änderung, die sich auf den gesetzlich vorgesehenen Inhalt des Dienstzettels bezieht, muss dir der Dienstgeber innerhalb eines Monats auch schriftlich mitteilen.

Ausnahme: Änderungen, die sich durch neue gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen ergeben.

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